Hinweise zur temporären Einfuhr von Fahrzeugen nach Mexiko
Die Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Mexiko ist ein echtes Abenteuer – doch bevor es losgeht, solltest du einige wichtige Regelungen kennen, um böse Überraschungen am Zoll zu vermeiden.
Ein Fahrzeug pro Person
Der mexikanische Zoll erlaubt pro Person nur die temporäre Einfuhr eines motorisierten Fahrzeugs. Wenn du also mit mehreren Fahrzeugen unterwegs bist, muss das zweite Fahrzeug auf den Namen einer anderen Person angemeldet sein. Prüfe am besten schon vor der Reise, ob die Fahrzeugdokumente entsprechend ausgestellt sind.
Paare und Reisepartner
Für Paare oder Reisepartner empfiehlt es sich, mindestens eines der Fahrzeuge auf die zweite Person zuzulassen. Das erleichtert die Einreise erheblich, besonders wenn ihr gemeinsam durch Amerika reist – denn ähnliche Regelungen gelten oft auch in anderen Ländern.
Vollmacht und Dokumentenvorbereitung
Sollten die Fahrzeugdokumente nicht auf die zweite Person ausgestellt sein, braucht ihr eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Spanisch. Diese muss der zweiten Person ausdrücklich erlauben, das Fahrzeug zu importieren und zu nutzen. Ohne diese Vollmacht kann es zu Problemen bei der Einreise kommen.
Mehrere Fahrzeuge? Frühzeitig planen!
Wenn du mehr als ein Fahrzeug nach Mexiko bringen möchtest, solltest du die zuständigen Stellen rechtzeitig im Voraus kontaktieren. Alle beladenen Motorräder und Fahrzeuge müssen vorab deklariert werden, damit der Ablauf beim Zoll reibungslos funktioniert.
Aufenthaltsdauer und Kaution
Für Wohnmobile, die im Fahrzeugausweis explizit als solche eingetragen sind und über eine Küche, ein Bad sowie eine Schlafstelle verfügen, gilt in Mexiko eine besondere Regelung. Diese Fahrzeuge erhalten in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von bis zu zehn Jahren. Das bedeutet, dass Besitzer eines solchen Wohnmobils deutlich länger in Mexiko verbleiben können als mit anderen Fahrzeugtypen.
Motorräder und kleinere Fahrzeuge hingegen unterliegen einer anderen Vorschrift. Für diese wird in der Regel eine Aufenthaltsdauer von lediglich 180 Tagen gewährt. Zusätzlich ist bei der Einfuhr dieser Fahrzeuge eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit und wird bei der Ausreise aus Mexiko zurückerstattet, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

